Was tun im Trauerfall?
Bei einem Sterbefall im häuslichen Umfeld rufen Sie bitte zunächst Ihren Hausarzt, da er die Krankengeschichte des Verstorbenen kennt oder den notärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116 117. Dieser stellt Ihnen die Todesbescheinigung aus.
Im Pflegeheim oder Krankenhaus übernimmt diese Aufgabe der zuständige Arzt, sodass der Totenschein bei der Überführung direkt an uns übermittelt wird.
Sie erreichen uns 24/7 unter Tel.: 0800 08 08 808 (gebührenfrei)
Unsere Erfahrung bürgt für Umsicht und Einfühlungsvermögen. Unsere Kenntnis der gesetzlichen Voraussetzungen sichert die reibungslose Umsetzung der persönlichen Wünsche der Trauernden.
-Personalausweis des Verstorbenen
-Geburtsurkunde des Verstorbenen
-Familienstammbuch, Heirats- /Lebenspartnerschaftsurkunde
-Bei Geschiedenen: Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, Auszug aus dem Familienbuch
-Bei Verwitweten: Sterbeurkunde des Ehepartners
-Gesundheitskarte der Krankenkasse
Bei einem Sterbefall muss zunächst ein Arzt benachrichtigt werden, der den Tod offiziell feststellt und den Totenschein/Todesbescheinigung ausfüllt.
Erst nach der Ausstellung des Totenscheins kann der Verstorbene in unser Bestattungsinstitut überführt werden.
Seit 2004 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen kein Sterbegeld mehr, sodass die Versicherung von uns nur noch abgemeldet werden kann. Falls weitere Versicherungen bestehen, die Sterbegeld zahlen, benötigen wir die entsprechenden Policen bzw. Mitgliedsbücher im Original.
Wenn der Verstorbene bereits Rente empfangen hat, können wir für den hinterbliebenen Ehepartner das Übergangsgeld bei der Postrentenrechnungsstelle beantragen. Dafür benötigen wir die Rentennummer, die sich auf dem Rentenbescheid befindet. Die Witwenbezüge müssen Sie als hinterbliebener Ehegatte selbst beim Rententräger beantragen. War der Verstorbene ledig, melden wir die Rente ab.
Ist bereits eine Grabstätte vorhanden, benötigen wir die entsprechende Graburkunde.